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   BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77   

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https://dejure.org/1977,7774
BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77 (https://dejure.org/1977,7774)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1977 - 1 StR 130/77 (https://dejure.org/1977,7774)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1977 - 1 StR 130/77 (https://dejure.org/1977,7774)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der Aussage eines Zeugen wegen Weigerung zum Erscheinen aus dem Ausland - Vereidigung einer Dometscherin bei einer konsularischen Vernehmung im Ausland - Mitwirkung eines Urkundsbeamten bei konsularischen Vernehmungen - Konsularische Vernehmungen ohne eine ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77
    Das ist weder verfahrensrechtlich noch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 1976, 1537, 1538).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77
    Zwar läßt der Gerichtsbeschluß entgegen den in der Rechtsprechung gestellten Anforderungen nicht erkennen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen angenommen hat, und es sind auch keine wesentlichen Tatsachen oder Gründe angegeben, auf denen eine etwa aus tatsächlichen Gründen angenommene Bedeutungslosigkeit beruht (BGHSt 2, 284, 286; BGH GA 1957, 85; zuletzt BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77
    Unter den gegebenen Umständen durfte jedoch der Tatrichter die klare und bestimmte Weigerung des Zeugen, zur Hauptverhandlung in München zu erscheinen, als endgültige Absage auffassen, zumal O. inzwischen zweimal im Wege der Rechtshilfe vernommen worden war; insofern liegt der Sachverhalt anders als in der Entscheidung BGHSt 22, 118, 121, wo lediglich die Antwort der Zeugin auf eine kurze Antrage des Vorsitzenden vorlag und auch eine kommissarische Vernehmung nicht ins Auge gefaßt worden war.
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 473/76

    Ablehnung von Beweisanträgen als für die vorliegende Entscheidung "unerheblich"

    Auszug aus BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77
    Zwar läßt der Gerichtsbeschluß entgegen den in der Rechtsprechung gestellten Anforderungen nicht erkennen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen angenommen hat, und es sind auch keine wesentlichen Tatsachen oder Gründe angegeben, auf denen eine etwa aus tatsächlichen Gründen angenommene Bedeutungslosigkeit beruht (BGHSt 2, 284, 286; BGH GA 1957, 85; zuletzt BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76).
  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Beanstandung der sich im gesetzlichen Rahmen

    Auszug aus BGH, 28.07.1977 - 1 StR 130/77
    Über ihn hat zwar der Tatrichter auch ausdrücklich zu befinden, aber nur im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO, ohne bei einer Ablehnung an die Gründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (BGH GA 1958, 305, 306 m. Nachw.; BGH, Urteil vom 25. August 1970 - 1 StR 193/70).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1977 - 1 StR 130/77   

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https://dejure.org/1977,15046
BGH, 02.08.1977 - 1 StR 130/77 (https://dejure.org/1977,15046)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1977 - 1 StR 130/77 (https://dejure.org/1977,15046)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1977 - 1 StR 130/77 (https://dejure.org/1977,15046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Ein Antrag auf nochmalige Vernehmung eines bereits gehörten Zeugen ist, wenn nicht dessen Vernehmung zu einem neuen Beweisgegenstand begehrt wird, kein Beweisantrag (BGH, Urteil vom 13. Mai 1958 - 1 StR 185/58); bei der Entscheidung über einen solchen Antrag ist das Gericht nicht an die strengen Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 gebunden, sondern in seinem Ermessen nur durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung eingeschränkt (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 1 StR 130/77 - und vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 480/73).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

    Bemerkt sei lediglich, daß die Zeugenvernehmung durch deutsche Konsularbeamte nicht notwendig unter Beiziehung eines Dolmetschers erfolgen muß (BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 130/77).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79

    Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat

    Über das gestellte Verlangen hatte der Tatrichter nur im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO zu entscheiden, ohne bei seiner Ablehnung an die Gründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (BGH GA 1958, 305, 306 m. Nachw.; BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 130/77).
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